Anwaltsvergütung nach RVG berechnen
Gesetzliche Anwaltsgebühren nach Gegenstandswert: Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer — jede Position mit VV-Nummer und Rechenweg aus Anlage 2. Beispiel: Bei 10.000 € Gegenstandswert ergibt die 1,3-Verfahrensgebühr (VV 3100) 847,60 €.
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